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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. 1. Alle Lieferungen, Modellneubau und Modellreparaturen von Modellbau Gläser, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. 1. Die Preisangebote von Modellbau Gläser sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten 3 Monate, danach werden sie neu überarbeitet.
  2. 2. Aufträge werden bestätigt, Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch Schriftform.
  3. 3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten müssen in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
  4. 4. Abweichende technische Forderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Der Besteller stellt die dafür erforderlichen Unterlagen bereit.
  5. 5. Erst nach schriftlicher Bestellung kann der Bau der Modelleinrichtung beginnen.
  6. In dringenden Fällen bestätigt der Besteller, durch eine einfache E-Mail die Bestellung.
  7. 6. Die vom Besteller unterzeichnete/bestätigte Bestellung ist ein bindendes Angebot.

III. Preise und Zahlungen

  1. 1. Modellbau Gläser hält sich, soweit nicht anders angegeben 3 Monate an die Preise im Angebot ab deren Datum. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert wie auf dem Preisangebot ausgewiesen, abgerechnet
  2. 2. Alle Preise gelten zzgl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich geltenden Höhe.
  3. 3. Storniert der Besteller den Auftrag, so ist Modellbau Gläser berechtigt, alle bis dahin angefallene Kosten, jedoch mindestens 5% der Auftragssumme, dem Besteller in Rechnung zu stellen.

IV. Lieferung und Leistung

  1. 1. Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, in Papierform oder elektronisch, und der Bestellung.
  2. 2. Wird die von Modellbau Gläser geschuldete Leistung durch höhere Gewalt und unverschuldeten Unvermögen bei sich selbst oder eines seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies die Firma Gläser die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch 6 Wochen hinaus zuschieben, soweit nicht ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht.
  3. 3. Auf diese Leistungs-und Lieferzeitverlängerung kann sich Modellbau Gläser nur berufen, wenn er dem Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt hat.
  4. 4. Soweit es dem Besteller zumutbar ist, können Teillieferungen und Teilleistungen durch Modellbau Gläser geleistet werden.

V. Gewährleistungen

  1. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführungen sind die Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit. (Preisangebot, Absprachen) Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
  2. 2. Die Gewährleistungsfrist, bezugnehmend auf Material und Ausführung, für neu gebaute Modelleinrichtungen, bei ordnungsgemäßer Lagerung, beträgt 2 Jahre gerechnet ab Lieferung/ Gefahrenübergang. Bei Modelleinrichtungen die überholt oder geändert worden, bezugnehmend auf Material und Ausführung, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
  3. 3. Offensichtliche Mängel müssen bis zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich benannt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
  4. 4. Bei berechtigten Mängelanzeigen wird Modellbau Gläser die notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach Absprache mit dem Besteller selbst durchführen, nach dem er durch den Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit dafür bekommen hat. Anderenfalls ist Modellbau Gläser von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
  5. 5. Für Nachbesserungen durch den Besteller übernimmt Modellbau Gläser nach Absprache, die dafür anfallenden Kosten.
  6. 6. Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und der Ausführung, insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
  7. 7. Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Besteller zu prüfen. Eine Haftung von Modellbau Gläser für Folgeschäden aus der Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen, soweit nicht Modellbau Gläser Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

VI. Haftung

Keine Haftung wird in folgenden Fällen übernommen:

  • bei unsachgemäßer und ungeeigneter Verwendung
  • bei fehlerhafter Montage durch den Besteller oder Dritter
  • bei natürlicher Abnutzung
  • bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder nicht ordnungsgemäßer Wartung
  • sofern sie nicht von Modellbau Gläser zu verantworten sind

VII. Vergütung

  1. 1. lst die ver tragliche Leistung von Modellbau Gläser erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach Rechnungslegung ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Als Zahlungsziel gelten 30 Tage Netto.
  2. 2. Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen.
  3. 3. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% berechnet. Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest niedriger Höhe angefallen ist.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. 1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Modellbau Gläser.
  2. 2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Modellbau Gläser unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
  3. 3. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und ggf. geeignete Maßnahmen, insbesondere zum Schutz gegen Diebstahl-, Feuer-und Wasserschäden auf eigene Kosten vorzunehmen.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Modellbau Gläser und dem Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. 2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
  3. 3. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Chemnitz.